Kreativagentur 1st-Picture
1st-Picture, Inh. Sebastian Krämer, An der Bleiche 7, 09419 Thum
(nachfolgend: “1st-Picture”)
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die 1st-Picture
mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder
„Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als 1st-Picture
ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall,
beispielsweise auch dann, wenn 1st-Picture in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der
Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(1) 1st-Picture ist Brandexperte und erbringt für Unternehmen individuelle und onlinebasierte Beratungsund
Agenturdienstleistungen im Bereich des Online Marketings und des Markenaufbaus. Soweit
nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet 1st-Picture dem Kunden nicht die Erbringung
eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf
erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert
damit die Leistungserbringung durch 1st-Picture, bleibt der Vergütungsanspruch von 1st-Pictureunberührt.
(3) In Bezug auf die von 1st-Picturezu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht 1st-Picture
in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) 1st-Pictureist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen /
Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.
(5) 1st-Pictureweist darauf hin, dass Drittanbieter wie Facebook jederzeit berechtigt sind,
Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen einzustellen / zu stoppen. 1st-Pictureist für ein solches
Verhalten nicht verantwortlich.
(6) Sofern für Werbekampagnen ein Budget erforderlich ist, ist dieses nicht in der Vergütung von
1st-Pictureinkludiert sondern vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen.
(1) Der Vertragsschluss zwischen 1st-Pictureund dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen.
Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von 1st-Picturenach erteilter Einwilligung durch den Kunden
aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von 1st-Picture eine
Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
(1) Die Leistungen von 1st-Picture unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine
vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur
in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) 1st-Picture kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der
Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine
Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die
Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten
Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären.
1st-Picture kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern.
Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber 1st-Picture nicht schriftlich
erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll
vom Kunden angefertigt und 1st-Picture überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist 1st-Picture verpflichtet und berechtigt,
diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von 1st-Picture zur Mängelbeseitigung sind
dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für
Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden.
(6) 1st-Picture ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer
angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende
Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel
der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes
vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer
öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des
anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das
Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird 1st-Picture dem Kunden die insoweit
entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von 1st-Picture gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde
sich auf Aufforderung von 1st-Picture hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7
Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche
Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung
von Teilen der Vergütung.
(1) Die Preise, die von 1st-Picture angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten
Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von 1st-Picture erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung
der Dienste von 1st-Picture ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von
1st-Picture ist anders lautend. Eine 1st-Picture erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für
die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern bei fernmündlichem bezw Onlinevertragsabsschlüssen mit 1st-Picture SEPA-Lastschrifteinzug
vereinbart wird, hat der Kunde 1st-Picture über die mündlich erteilte Einwilligung hinaus nach
Vertragsschluss noch ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu
diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
(4) 1st-Picture stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend)
ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden
können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen
drei Werktagen nach Rückbuchung an 1st-Picture zu überweisen und die durch die Rückbuchung
veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere
Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt
für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
Factoring / Zahlungsinformation
Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 80 84 804 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.
(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch 1st-Picture beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei
1st-Picture eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei
1st-Picture vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett
erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält 1st-Picture sich vor, weitere Leistungen bis zum
Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber 1st-Picture in
Verzug, ist 1st-Picture berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen
einzustellen. 1st-Picture wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen
Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(1) 1st-Picture wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt
durchführen. 1st-Picture ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass 1st-Picture bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung
die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf
Anforderung des Kunden wird 1st-Picture innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im
Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist 1st-Picture gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die
Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von 1st-Picture
unberührt.
(1) 1st-Picture und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer
Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern
entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt
auch nach Beendigung des Vertrags zwischen Deepsoul und dem Kunden.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von 1st-Picture (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er
verpflichtet, dort die Interessen von 1st-Picture zu wahren. 1st-Picture ist berechtigt, den Kunden von der
Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der
Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von 1st-Picture verletzen
oder beeinträchtigen.
Der Kunde gewährleistet, dass 1st-Picture überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten
Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der
Kunde stellt 1st-Picture insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von 1st-Picture erstellten und zur
Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne
des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von
1st-Picture für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos,
Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen,
Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen,
Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in
Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind,
gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die 1st-Picture nach dem Hauptvertrag
zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich
anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an 1st-Picture
über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen)
wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(1) 1st-Picture haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 1st-Picture nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch
auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet 1st-Picture nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung
für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der
bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme
einer Garantie.
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an 1st-Picture die Vorschriften der
Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern 1st-Picture für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird
darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im
Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist die Bestätigung von Deepsoul maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von
1st-Picture. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von 1st-Picture(derzeit: Chemnitz)
AGB Stand: 14.03.2025 © Vervielfältigung verboten