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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gestaltungsarbeiten, Printmedien,
Webentwicklung, Fotografie und Video

Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für alle zwischen der Fa. 1st-Picture (vertreten durch Sebastian Krämer), nachfolgend 1st-Picture genannt, und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen GESTALTUNGSARBEITEN UND PRINTMEDIEN

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von 1st-Picture weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber von 1st-Picture eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. 1st-Picture überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. 1st-Picture bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen 1st-Picture und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. 1st-Picture hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen .

3. Fremdleistungen
3.1. 1st-Picture ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, 1st-Picture hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von 1st-Picture abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, 1st-Picture im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind 1st-Picture spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass 1st-Picture ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat 1st-Picture dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von 1st-Picture verändert werden .

5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. 1st-Picture haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung dvon 1st-Picture ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen .

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt 1st-Picture vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Soll 1st-Picture die Produktionsüberwachung durchführen, schließt sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt 1st-Picture die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber 1st-Picture zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

7. Haftung
7.1. 1st-Picture haftet nur für Schäden, die ihre Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. 1st-Picture haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich der 1st-Picture geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Designer von 1st-Picture Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann 1st-Picture eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an 1st-Picture übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Gerichtsstand ist der Sitz von 1st-Picture.

9.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von 1st-Picture als Gerichtsstand vereinbart.

9.3. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand 01.01.2024 1st-Picture

Allgemeine Geschäftsbedingungen WEB

1. Nutzungsrechte
1.1. 1st-Picture räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt 1st-Picture Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen.
1.2. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, 1st-Picture über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

1.3. 1st-Picture geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

2. Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
2.1. Der Kunde räumt 1st-Picture das Recht ein, das Logo von ihm und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von ihm zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
2.2. Der Designer behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

3. Mitwirkungspflicht
3.1. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich.
3.2. Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
3.3 Soweit 1st-Picture dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit er keine Korrekturaufforderung erhält.

4. Termine, Fristen und Leistungshindernisse
4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2. Ist für die Leistung von dem Designer die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
4.3. Bei Verzögerungen infolge von
· Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
· unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie dem Designer nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, · Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
4.4. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

5. Abnahme
Die Leistungen von 1st-Picture gelten als abgenommen, wenn · der Kunde nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme schriftlich erklärt oder unter Angabe von nach Kräften schriftlich zu detaillierenden Mängeln verweigert, · oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt.

6. Preise und Zahlung
6.1. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
6.2. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
6.3. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
· des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
· von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
· von Aufwand für Lizenzmanagement,
· in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
· außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
6.4. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
6.5. 1st-Picture ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

7. Gewährleistung
7.1. Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von 1st-Picture innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch 1st-Picture ausgebessert oder ausgetauscht. 1st-Picture behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
7.2. Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren).
7.3. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
7.4 Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

8. Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

9. Kündigung 

9.1. Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens drei Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn er nicht ein Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
9.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen Punkt Eins – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann 1st-Picture fristlos kündigen.

10. Mitteilungen
10.1 Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (Email) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
10.2. Die Email muss den Namen und die Email-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
10.3. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene Email gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
10.4. Die Verbindlichkeit der Email und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

11. Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Gerichtsstand ist der Sitz von 1st-Picture.

12.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von 1st-Picture als Gerichtsstand vereinbart.

12.3. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand 01.01.2024

 

General terms and conditions PHOTOGRAPHY AND VIDEO

I. General
1. The following “General Terms and Conditions of Delivery and Business for Photography” (hereinafter referred to as General Terms and Conditions) apply to all orders, offers, deliveries, events and services carried out by the photographer.
2. They are deemed to have been agreed when the customer accepts the offer, but at the latest when the image material is accepted for publication.
3. If the customer wishes to object to the General Terms and Conditions, this must be declared in writing within three working days. Deviating terms and conditions of business of the customer are hereby contradicted. Differing terms and conditions of the customer are not valid unless 1st-Picture accepts them in writing.
4. The General Terms and Conditions also apply to all future orders, offers, deliveries and services within the framework of an ongoing business relationship, even without express inclusion.

II. Image material provided
1. The General Terms and Conditions apply to any image material provided to the customer, regardless of the stage of creation or technical form. They also apply in particular to electronic or digitally transmitted images.
2. The customer acknowledges that the images supplied by the photographer are photographic works protected by copyright within the meaning of Section 2 Paragraph 1 Item 5 of the Copyright Act.
3. Design suggestions or concepts commissioned by the customer are independent services that must be paid for.
4. The image material provided remains the property of the photographer, even in the event that compensation is paid for it.
5. The customer must treat the image material carefully and carefully and may only pass it on to third parties for internal business purposes of viewing, selecting and technical processing.
6. Complaints relating to the content of the delivered shipment or the content, quality or condition of the image material must be reported within 48 hours of receipt. Otherwise, the image material is deemed to have been received properly, in accordance with the contract and as recorded.

III. Rights of use
1. The customer generally only acquires a simple right of use for one-time use.
2. Exclusive rights of use, media-related or spatial
exclusive rights or blocking periods must be agreed separately and require a surcharge of at least 100% on the respective basic fee.
3. With the delivery, only the right of use is transferred for the one-time use of the image material for the purpose specified by the customer and in the publication and in the medium or data carrier which the customer has specified or which -r arises from the circumstances of placing the order. In case of doubt, the decisive factor is the object (newspaper, magazine, etc.) for which the image material was provided, as evidenced by the delivery note or shipping address.
4. Any use, exploitation, reproduction, distribution or publication beyond Section 3 is subject to a fee and requires the photographer’s express prior consent. This applies in particular to:
* a secondary use or secondary publication, in particular in anthologies, product-accompanying brochures, in advertising measures or other reprints,
* any processing, modification or redesign of the image material,
* the digitization, storage or duplication of the image material on data carriers of all kinds (e.g electronic carrier media such as US sticks, CD-ROMs, hard drives, memory cards, etc.), insofar as these are not only used for the technical processing of the image material in accordance with Section III 3. General Terms and Conditions,
* any reproduction or use of the image data on CD-ROMs, diskettes or similar data carriers,
* any recording or reproduction of the image data on the Internet or in online databases or in other electronic archives (including the customer’s internal electronic archives),
* the distribution of the digitized image material by means of remote data transmission or on data carriers, suitable for public display on screens or for the production of hard copies.
5. Changes to the image material through photo composing, montage or electronic aids to create a new copyrighted work are only permitted with the photographer’s prior written consent. The image material may also not be copied, re-photographed or otherwise used as a motif.
6. The customer is not entitled to transfer the usage rights granted to him in whole or in part to third parties, including other group companies or subsidiaries.
7. Any use, reproduction or distribution of the image material is only permitted provided that the copyright notice specified by the photographer is clearly attributed to the respective image.

IV. Liability
1. 1st-Picture assumes no liability for any infringement of the rights of persons or objects depicted unless a correspondingly signed release form is attached. The customer is responsible for acquiring usage rights beyond photographic copyright and obtaining publication permits from collections, museums, etc. The customer is responsible for the text and the context resulting from the specific publication.
2. In any case, he is liable without limitation in accordance with the Product Liability Act for damage caused intentionally or through gross negligence, for fraudulent concealment of defects, as well as for damage resulting from injury to life, body or health. Liability for damages resulting from a breach of a warranty is also unlimited.
3. In the event of a breach of essential contractual obligations (so-called cardinal obligations), which is based only on simple negligence, 1st-Picture’s liability is limited to compensation for foreseeable, contract-typical damage.
4. Except in the cases mentioned in paragraphs 2 and 3, 1st-Picture is not liable for damage caused by simple negligence.
5. The customer’s right to withdraw from the contract due to a breach of duty for which 1st-Picture is not responsible and does not consist of a defect in the goods is excluded.
6. To the extent that 1st-Picture’s liability is excluded or limited in accordance with the above paragraphs, this also applies to the liability of its vicarious agents and vicarious agents.

V. Fees
1. The agreed fee applies. If no fee has been agreed, it is determined according to the current 1st-Picture hourly rate (as of January 1, 2024: EUR 120.00/h), but at least according to the current picture fee overview of the medium-sized photo marketing association (MFM). The fee is exclusive of the applicable VAT.
2. The fee only applies to the one-time use of the image material for the agreed purpose in accordance with Section III 3rd or 2nd General Terms and Conditions. If the fee is also intended for further use, this must be agreed in writing.
3. Costs and expenses incurred as a result of the order (e.g. material and laboratory costs, model fees, costs for necessary props, travel costs, necessary expenses, etc.) are not included in the fee and are borne by the customer.
4. The fee in accordance with V. 1. General Terms and Conditions must be paid in full even if the commissioned and delivered image material is not published. If the recordings are used as a work template for layout and presentation purposes, a fee of at least €95.00 per recording will be charged, unless otherwise agreed.
5. Offsetting or exercising the right of retention is only permitted against undisputed or legally established claims of the customer. Offsetting against disputed but ready-to-decide counterclaims is also permitted.
6. The transfer of the rights of use takes place under the suspensive condition that all of the photographer’s fee claims are fully fulfilled by the client.
7. In addition to the fee, when producing physical products such as – but not limited to – print media, merchandise or sound recording products, it is agreed to send five specimen copies. These must be sent within fourteen days of the first day of sale. The date of receipt at 1st-Picture is decisive, not the day of dispatch. In the event that the client does not or does not fully meet his obligation to deliver the specimen copies within 14 days of publication, a contractual penalty of €200.00 (two hundred euros) will be due. In addition, there is an obligation to compensate the photographer for any damage caused by obtaining a replacement (e.g. purchase price and shipping costs).
8. Any discounts granted require timely payment and lose their validity in the event of late payment.

VI. Contractual penalty, blocking, compensation
1. For any unauthorized use, use, reproduction or distribution of the image material (without the photographer’s consent), a contractual penalty of five times the usage fee must be paid for each individual case, subject to further claims for damages.
2. If the copyright notice is omitted, incomplete, incorrectly placed or cannot be assigned, a surcharge of 100% of the usage fee must be paid.
3. If a specimen copy is missing or invoicing without a specimen copy or invoicing without specifying which image was used at which point in which publication, a contractual penalty of 50% of the usage fee must be paid, but at least EUR 100 plus VAT.
4. Through the provisions in Section VI. The payments provided do not constitute any rights of use.

IX. Data protection
1. 1st-Picture processes personal data in compliance with the applicable data protection regulations. The data (e.g. name, address, email address or telephone number) is collected, processed and used by 1st-Picture in an automated process to the extent necessary to establish, structure or change the contractual relationship.
2. 1st-Picture is entitled to transmit this data to commissioned third parties – for example, but not limited to, tax advisors, lawyers or debt collection service providers, to the extent that this is necessary so that the concluded contracts can be fulfilled. If this is necessary to clarify or fulfill the contract concluded here, the customer agrees that they may contact the customer by email and/or telephone.
3. As long as the customer does not object, 1st-Picture is also entitled to collect, process and use the data received to advise the customer, for advertising, for market research for the company’s own purposes and for the needs-based design of our offers. This consent can be revoked by the participant at any time without giving reasons. All you need to do is send an email to service@1st-picture.de.

X. Additional agreements/special
1. If the customer is based in Germany, German law applies and Germany is agreed as the place of jurisdiction.
2. Subsidiary agreements to the contract or these General Terms and Conditions must be in writing to be effective.
3. The possible nullity or ineffectiveness of one or more provisions of these General Terms and Conditions does not affect the effectiveness of the remaining provisions. The parties undertake to replace the invalid provision with a meaningful, effective provision that comes closest to the intended regulation in economic and legal terms.

Stand 01.01.2024 1st-Picture

 

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